Stampa, 14. Dezember 2011 / JagdSchweiz, der Dachverband der Schweizer Jäger, begrüsst die Biodiversitätsstrategie des Bundes, verlangt aber eine ganzheitlichere Sichtweise. Biodiversität ist für die Jägerschaft mehr als das Bewahren von Arten in Schutzgebieten, sondern muss im ganzen Land unter Einbezug der Bevölkerung angestrebt werden, welche die Natur nachhaltig nutzt. Heute hat JagdSchweiz zur Biodiversitätsstrategie des Bundesrates Stellung genommen.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken für die Gelegenheit, zur Biodiversitätsstrategie des Bundesrates Stellung nehmen zu können. JagdSchweiz vertritt die Interessen der kantonalen Jagdverbände und Vereine und damit die gesamte Schweizer Jägerschaft.
JagdSchweiz unterstützt die Absicht des Parlamentes und des Bundesrates, die Biodiversität in der Schweiz zu erhalten und zu fördern. Der nationale Jagdverband teilt die Meinung, unser Land müsse mehr für die Biodiversität tun. Die Schweiz sollte aber aus den missglückten Ansätzen der vergangenen Jahrzehnte lernen und vermehrt die Menschen in unserem Land in die Bemühungen einbinden.
Die bisherigen Massnahmen haben nicht den erhofften Erfolg gezeitigt, weil die Vorteile für die direkt Betroffenen bisher zu wenig in den Vordergrund gerückt worden sind. Der Schlüssel zum Erfolg in der Schweiz ist ein rücksichtsvollerer Umgang mit den erneuerbaren Ressourcen auf der ganzen Fläche bei gleichzeitigem Einbezug der Naturnutzer. Die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfallt ist denn auch eines der Ziele der internationalen Biodiversitätskonvention.
Es muss vermehrt darauf geachtet werden, die Erhaltung der Wildtiere, Pflanzen und Lebensräume mit den Ansprüchen der Menschen als Ganzes zu behandeln. Die Biodiversität in unserem Land ist in den Händen des Menschen, und nur die Menschen können sie erhalten und fördern. Die Biodiversitätsstrategie muss alle beteiligten Akteure gleichwertig berücksichtigen und Anreize insbesondere in jenen Bereichen setzen, die auf grosser Fläche am meisten Erfolg versprechen. Sie muss spezifisch auf die Besonderheiten der Situation in unserem Land angepasst sein.
Diesbezüglich zeigt der Entwurf der Biodiversitätsstrategie Schwächen und setzt falsche Schwerpunkte. So sollte es weniger darum gehen, viel Biodiversität in relativ kleinen Schutzgebieten mit Sondermassnahmen und künstlichen Trittsteinen zu generieren, sondern die Vielfalt auf der ganzen Fläche durch einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen zu fördern. „Mehr Natur überall“, sollte das Motto der Biodiversitätsstrategie des Bundes sein. Es ist nämlich nicht zielführend, programmatisch Massnahmen, wie die Erhöhung von Schutzflächen, zu übernehmen, die in Entwicklungsländern wohl ihre Berechtigung haben mögen, aber zu wenig Rücksicht auf die Situation in unserem Land nehmen.
Jagd Schweiz fordert bei der Biodiversitätsstrategie einen grundsätzlichen Strategiewechsel. Sie kann sich nicht einseitig auf Schutzanliegen fokussieren. Die Biodiversitätsstrategie darf die Nutzung von Ressourcen nicht von vornherein als schädlich und negativ betrachten, die es zu korrigieren gilt. Ganz im Gegenteil: die Vorteile der Nutzung für die Menschen und die Umwelt sind hervorzuheben. Die massvolle Nutzung der Pflanzen- und Tierwelt sowie die sinnvolle Lenkung der verschiedenartigen Lebensraumnutzungen durch den Menschen sollten gestärkt werden. Diese können nämlich unentbehrliche Beiträge zur Erhaltung der Biodiversität in unserem zunehmend dicht bevölkerten und zersiedelten Land leisten.
Bemerkungen zu einzelnen Massnahmenfeldern der Strategie:
1. Natürliche Ressourcen nachhaltig nutzen
JagdSchweiz unterstützt das Ziel, die natürlichen Ressourcen so zu nutzen, dass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen für die Gesellschaft sowie der Fortbestand der Arten und der genetischen Vielfalt gewährleistet sind.
Gleichwohl muss hier eine Bemerkung angebracht werden. Biodiversität kann in der Schweiz nicht in erster Linie durch die Erhöhung der geschützten Fläche nach NHG und Waldgesetz (Parks, Waldreservate) gefördert werden. Auch andere Arten des Flächenschutzes sind von zentraler Bedeutung, etwa die nationalen und kantonalen Jagdbanngebiete und die Wildruhezonen der Gemeinden und Kantone. Diese Massnahmen und Flächen zugunsten der Biodiversität sollten unbedingt auch anerkannt und angerechnet werden.
Ausserdem sind geschützte Flächen auch zu pflegen und zu nutzen, etwa wenn eine Verbuschung und Bewaldung dieser offenen Flächen verhindert werden soll. Dies ist zum Beispiel bei Mooren, Feuchtgebieten, Trockenwiesen, Maiensässen und Alpweiden der Fall. Es ist sinnvoll und unbedingt vorzusehen, diese Massnahmen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft zu fördern und umzusetzen.
Waldwirtschaft: bei der Waldfläche müssen zwei entgegengesetzte Tendenzen gleichzeitig berücksichtigt werden: einerseits die Erhaltung der unter Druck geratenen Waldfläche im Mittelland (Schutz vor Überbauung und Störung), andererseits die Erhaltung offener Flächen im Waldgürtel der Südalpen, wo die Waldfläche stark zunimmt und dadurch die Biodiversität zunehmend bedroht ist. Diese zwei Situationen erfordern naturgemäss unterschiedliche Massnahmen, die situationsbezogen zu ermöglichen sind.
Weiter muss die Waldwirtschaft auch mit der Schaffung und Pflege von wertvollen Wildtierlebensräumen (z.B. Pflege südexponierter Waldränder und Offenhaltung von Wiesen) und mit der Erhaltung möglichst wenig wildschadensanfälliger Wälder einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität leisten. Die Akzeptanz von angepassten Wildtierpopulationen im Wald, insbesondere von Rothirschen, Gemsen und Rehen durch die Akteure der Waldwirtschaft ist von zentraler Bedeutung. Wildtierverbiss an Bäumen ist bei weitem nicht immer gleichzusetzen mit Wildschaden; von Schaden kann erst dann gesprochen werden, wenn aufgrund der jeweiligen Waldfunktion glaubwürdig formulierte Verjüngungsziele aufgrund des Wildtiereinflusses nicht erreicht werden können.
Landwirtschaft: im Bereich des Wies- und Ackerlandes ist die Schaffung und Pflege von Brachflächen, die Anpassung der Nutzungsintensität und Nutzungsvielfalt sowie der Düngung von ganz besonderer Bedeutung. Dies fördert das Überleben und die Entwicklung von zahlreichen kleineren Tierarten, deren Bestände lokal und regional unter Druck geraten sind (z. B. Feldhase und Rebhuhn). Ebenso wichtig ist die angepasste Führung weidender Nutztiere. Für viele wildlebende kleine Säugetiere und Vögel ist auch die Revitalisierung von Kleingewässern von entscheidender Bedeutung. Die Landwirtschaft muss die dazu notwendigen Massnahmen zulassen.
Jagd und Fischerei: Die nachhaltige Nutzung durch Jagd und Fischerei wird bereits heute im Rahmen der jährlichen Planung periodisch überprüft. Auch das Denken, Planen und Handeln in überregionalen Wildräumen und Gewässereinzugsgebieten ist heute bereits Tatsache und bedarf keiner neuen Verordnungen. Finanzielle Anreize sind insbesondere bei der Integration von Wildtierarten mit Wildschadenspotenzial notwendig. Auch die angewandte Forschung im Bereich des Wildtiermanagements bedarf einer verstärkten Förderung.
Zu beachten ist schliesslich die Tatsache, dass nachhaltige Jagd nicht nur dann nützlich ist, wenn sie zur Eindämmung von Wildschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen oder zur Regulierung der Wildbestände beiträgt. Jagd ist ein aktiver Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität auch über Leistungen in den Bereichen Erhaltung autochtoner Wildtierarten, Erhaltung der Wildtierlebensräume, Überwachung der Wildtierpopulationen (Populationsgrössen und –zustand, Wildtiergesundheit), Schutz vor Störung und Bekämpfung ortsfremder Wildtierarten. Jagd als Tradition und altes Kulturgut ist zudem auch immer zuzulassen, wenn sie die Biodiversität nicht negativ beeinflusst.
Tourismus, Sport und Freizeit: Die auf den verschiedenen Ebenen bereits aufgegleisten Massnahmen zur Förderung der Biodiversität (Wildruhezonen, Lenkung, Informationsvermittlung, Aus- und Weiterbildung) sollen gestärkt werden.
Verkehr: JagdSchweiz unterstützt die Bemühungen, die zu einer grossflächigen Vernetzung von Lebensräumen und Populationen führen. Prioritäre Massnahmen wie etwa der Bau von wichtigen Wildquerungen müssen rasch umgesetzt werden.
2. Aufbau einer ökol. Infrastruktur von Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten
Vernetzte Lebensräume sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Biodiversität reichhaltig und gegenüber Veränderungen (z. B. Klimawandel) reaktionsfähig ist. Es sollte aber weniger darum gehen, Schutzgebiete miteinander zu vernetzen und die Infrastruktur der Naturparks zu stärken, sondern vielmehr darum, wirksame Massnahmen auf der ganzen Fläche zu fördern. Die Finanzierung der Parkinfrastruktur muss auf anderer Weise erfolgen und darf nicht auf Kosten der Biodiversitätsmassnahmen laufen. Dabei ist es keineswegs nachgewiesen, dass Schutzgebiete tatsächlich einen höheren Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten als nachhaltig genutzte Flächen ausserhalb von Schutzgebieten.
3. Verbesserung des Zustandes von stark gefährdeten Arten bis 2020 und Unterbindung des Aussterbens; Eindämmung der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial
In diesem Zusammenhang ist zwischen tatsächlich gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und von Arten, deren Bestände lokal oder regional unter Druck stehen, zu unterscheiden. Die Erhaltungsmassnahmen sind auf jene Arten zu fokussieren, für die die Schweiz eine besondere Rolle spielt. Stark gefährdete Arten sind beispielsweise nicht die Grossraubtiere, sondern kleinere Arten der Wiesflächen und des Ackerlandes, der Feuchtgebiete und der Gewässer. Neben der Aufwertung der Lebensraumqualität kann die Einschränkung der Prädation und der zwischenartlichen Konkurrenz für die Förderung der Biodiversität von zentraler Bedeutung sein. Die Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten mit Schadenspotenzial soll verhindert werden. Auch die Regulierung von nicht gefährdeten, sich ausbreitenden, häufigen einheimischen Tierarten mit Schadenspotenzial, unabhängig davon, ob die Arten geschützt sind oder nicht, muss gestärkt werden.
6. Quantitative Erfassung der Ökosystemleistungen bis 2020
JagdSchweiz unterstützt die Bemühungen für eine umfassende Wohlfahrtsmessung unter Einbezug des natürlichen Kapitals und fordert die Berücksichtigung der Rolle der nachhaltigen nicht konsumptiven und konsumptiven Nutzung der freilebenden Wildtiere.
7. Wissenstransfer über Biodiversität bei allen Akteuren bis 2020
Das nötige Wissen über Arten sowie Ökosysteme und deren Leistungen muss zwar für Verwaltung, Praxis, Politik und Öffentlichkeit auf gut verständliche Weise zugänglich gemacht werden. Dieses Wissen muss aber fachlich fundiert und frei von Ideologie sein. Die Behörden sind angehalten, ihre neutrale Rolle wahrzunehmen.
10. Sicherstellung der Überwachung der Veränderungen von Ökosystemen, Arten und der genetischen Vielfalt bis 2020
Veränderungen der Biodiversität in der Schweiz müssen zuverlässig festgestellt werden können. Das bereits heute bestehende Biodiversitätsmonitoring soll als Basis für weitergehende Entwicklungen dienen. Dazu gehören nach Meinung von JagdSchweiz auch die kantonalen und eidgenössischen Jagdstatistiken, die weitgehend auf Fronarbeit der Jäger basieren. Diese Leistung der Jägerschaft zugunsten der Gesellschaft zur Förderung der Biodiversität muss in Zukunft von den Behörden offiziell anerkannt und auch finanziell unterstützt werden.
Schlussbemerkungen
In der Ausarbeitung des vorgesehenen Aktionsplanes fordert JagdSchweiz eine Einbindung der Jägerschaft bereits im Stadium der Konzeption. Es darf nicht passieren, dass die Jägerschaft mit Konzepten und Plänen zur Förderung der Biodiversität konfrontiert wird, die ohne Einbindung der relevanten Partner und ohne angemessene Berücksichtigung der Rolle der nachhaltigen Nutzung erarbeitet wurden.
Die Zeitspanne von 18 Monaten für eine ausgewogene Arbeit wird als zu kurz angesehen. Für die Erarbeitung des Aktionsplanes müssen mindestens 24 Monate zur Verfügung stehen.Bei den Aktionsplänen ist darauf zu achten, dass die finanziellen und personellen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie tragbar bleiben und dass so stark wie möglich auf Synergie-Effekte aufgebaut wird.
JagdSchweiz, 14.12.11, Hanspeter Egli, Präsident, und Marco Giacometti, Geschäftsführer










